Was kostet die Ausbildung zum Hundefriseur
IHRE INVESTITION IN DIE BERUFLICHE ZUKUNFT
1. Verbindliche Anmeldung online über diese Homepage
2. Wir senden einen Ausbildungsvertrag per Post zu
3. Eine Ausfertigung mit Unterschrift ist an uns zurückzusenden
4. Wir senden eine Rechnung über die dann fällige Anmeldegebühr zu
5. Die Ausbildungsgebühren sind danach gegen Rechnungsstellung zu überweisen
Diese Kosten sind im Rahmen von Werbungskosten oder Sonderausgaben oder als vorweggenommene Betriebsausgaben steuerlich geltend zu machen.
1. Anmeldegebühr nach Vertragszusendung
1.000,00 €
2. Kursgebühren (Rechnung ca. 6 Wochen vor Ausbildungsbeginn)
4.000,00 €
(Ratenzahlung kann vereinbart werden)
Kann ich die Kosten steuerlich absetzen?
§ 9 Einkommensteuergesetz - Werbungskosten
(1) Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen.
Sie sind bei der Einkunftsart abzuziehen, bei der sie erwachsen sind.
Werbungskosten sind auch ...
6) Aufwendungen des Steuerpflichtigen für seine Berufsausbildung oder für sein Studium sind nur dann Werbungskosten, wenn der Steuerpflichtige zuvor bereits eine Erstausbildung (Berufsausbildung oder Studium) abgeschlossen hat oder wenn die Berufsausbildung oder das Studium im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet. Eine Berufsausbildung als Erstausbildung nach Satz 1 liegt vor, wenn eine geordnete Ausbildung mit einer Mindestdauer von 12 Monaten bei vollzeitiger Ausbildung und mit einer Abschlussprüfung durchgeführt wird. Eine geordnete Ausbildung liegt vor, wenn sie auf der Grundlage von Rechts- oder Verwaltungsvorschriften oder internen Vorschriften eines Bildungsträgers durchgeführt wird. Ist eine Abschlussprüfung nach dem Ausbildungsplan nicht vorgesehen, gilt die Ausbildung mit der tatsächlichen planmäßigen Beendigung als abgeschlossen. Eine Berufsausbildung als Erstausbildung hat auch abgeschlossen, wer die Abschlussprüfung einer durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften geregelten Berufsausbildung mit einer Mindestdauer von 12 Monaten bestanden hat, ohne dass er zuvor die entsprechende Berufsausbildung durchlaufen hat.
Posten, die man geltend machen möchte, sind über Rechnungen, Quittungen und sonstige Belege nachweisen.
Dafür dürfen aber wirklich alle Aufwendungen, die in Zusammenhang mit dem Ausbildungsgang stehen und nachgewiesen werden, angesetzt werden. Hierzu zählen beispielsweise:
- Zinsen für ein Bildungsdarlehen
- Studiengebühren sowie Semester-, Lehrgangs-, Prüfungs- und Zulassungsgebühren etc.
- Portokosten für Briefe an die Akademie
- Ausgaben für sogenannte Arbeitsmittel wie Fachliteratur, einen Computer, Büromaterial
- Fahrtkosten zur Ausbildungsstätte
- Hin- und Rückfahrt zu privaten Lern- und Arbeitsgemeinschaften
- Kosten für eine Unterbringung am auswärtigen Ausbildungsort - also Miete, Nebenkosten, Mehraufwendungen für Verpflegung etc.
- Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten für vorgeschriebene Praktika oder wenn man anderweitig aufgrund einer Ausbildung länger von Zuhause weg ist